Horus IT
Software Entwicklung und Beratung seit 1995

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horus Informationstechnologie GmbH

Gültigkeit und Ersatzbestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Horus Informationstechnologie GmbH (nachfolgend Horus genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die Horus erbringt.
  2. Es gelten außerdem die
    1. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten der WKO (Wirtschaftskammer Österreich), Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
    2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen der WKO (Wirtschaftskammer Österreich), Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
    3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie der WKO (Wirtschaftskammer Österreich), Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
    in der jeweils aktuellen Form.

Haftungsausschluss

  1. Horus betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Horus übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
  2. Horus haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Horus zugänglich sind. Der Vertragsparnter von Horus verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von Horus angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten.
  3. Der Vertragspartner von Horus wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber Horus die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
  4. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Horus haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für den Inhalt von Daten die über Horus zugänglich sind. Horus behält sich vor, einzelne öffentlich zugängliche Information und Dienste zu sperren - insbesondere bei Verletzung von Rechtsvorschriften aber auch ohne Angabe von Gründen.

Angebote

  1. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

Preise und Zahlung

  1. Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Wir behalten uns Preisänderungen vor.
  2. Soferne nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Software im Vorhinein fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug ist Horus berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüberhinaus ist Horus bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Horus und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Horus nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen.

Rechtsvorschriften - Datenschutz

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes einzuhalten.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Horus von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Ehrenbeleidigung (§115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
  3. Die Mitarbeiter von Horus sind aufgrund des Fernmeldegesetzes zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes. Persönliche Nachrichten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch über die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichten- oder Datenaustausches zwischen Teilnehmern wird gegenüber Dritten Stillschweigen bewahrt. Horus speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben.
  4. Entsprechend §31 des FMG 93 wird ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis erstellt in dem Familienname, Vorname, akademischer Grad, Adresse und E-Mail-Adresse aufscheinen. Eine Eintragung in dieses Verzeichnis kann auf Wunsch unterbleiben.
  5. So weit für die Abrechnung absolut notwendig, werden auch Vermittelungsdaten gespeichert. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet noch über das technisch notwendige Mindestmaß (zB Zwischenspeicherung bis zum nächsten Anruf des Auftraggebers) hinaus zwischengespeichert.

Sonstige Bestimmungen

  1. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. Horus ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
  2. Die Nutzung der Horus-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von Horus-Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Horus.
  3. Der mit dem Auftraggeber vereinbarte Username und Passwort ermöglichen den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot. Username und Passwort sind einmalig und identifizieren den Auftraggeber eindeutig gegenüber Horus. Der Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passworts durch den Auftraggebers entstehen, haftet dieser.
  4. Die widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in einer widmungsfremde Nutzung des von Horus betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Horus zum sofortigen Entzug des Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfangs und Behebung des Schadens auf dem System von Horus und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist Horus berechtigt, gespeicherte E-Mail, news und sonstige Daten des Auftraggebers zu löschen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Nutzung von Internet Netzwerkdienstleistungen die Internet Netiquette und die "acceptable usage policy" einzuhalten, die er bei der ersten Nutzung des Systems in elektronischer Form erhält. Dies gilt auch für policies anderer Systeme, die der Auftraggeber benutzt. Ein nachweislicher Verstoß berechtigt Horus zur Einschränkung des betroffenen Angebotes oder zur sofortigen Kündigung des Vertrages, wobei der Aufwand zur Bearbeitung der Beschwerden verrechnet wird.